Gesetzliche Gewährleistung
Stand: 2. November 2026
Für alle bei Pfui&Deifel gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese Hinweise erläutern Ihre Rechte in verständlicher Form und schränken sie nicht ein.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Ist eine Ware bei der Übergabe mangelhaft, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte aus §§ 437 ff. BGB zu. Sie können zunächst Nacherfüllung verlangen und dabei grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir im gesetzlichen Umfang.
2. Weitere Rechte bei einem Mangel
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann ebenfalls verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Dauer der Mängelrechte
Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Zwingende gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
4. Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie. Eine Garantie gilt nur, wenn sie für ein Produkt ausdrücklich angeboten wird; ihr Inhalt ergibt sich dann aus den jeweiligen Garantiebedingungen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
5. Mangel melden
Bitte beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und geben Sie, sofern vorhanden, Ihre Bestellnummer an. Fotos können bei der schnellen Beurteilung helfen, sind aber keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Rechte.
Kontakt: info@pfuideifel.de oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Eine freiwillige Meldung von Transportschäden beim Zusteller erleichtert die Bearbeitung, ist jedoch keine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.